Schulsozialarbeit

Leistungsbeschreibung

Die Schulsozialarbeit soll als niederschwelliges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe im schulischen Kontext unterstützen. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, um ihren Schulerfolg zu sichern, Übergänge zu gestalten sowie ihre berufliche und gesellschaftliche Integration zu ermöglichen. Hierbei werden die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen sowie die Bedarfe, Anliegen und Erfahrungen aller Geschlechter im Hinblick auf die individuelle und soziale Entwicklung der jungen Menschen besonders berücksichtigt.

 

      Die Schulsozialarbeit besteht aus folgenden Schwerpunktaufgaben:

a)      Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zur Erschließung eigener Ressourcen und Lebensperspektiven

b)     Vermeidung und Abbau sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen

c)      Entgegenwirken von Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule

d)     sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung von regionalen Unterstützungsmöglichkeiten in ihrem Lebensumfeld

e)      Unterstützung der beruflichen Orientierung und Förderung der Ausbildungsfähigkeit zur Erleichterung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung und eine selbstständige Lebensführung

f)       sozialpädagogische Beratung der Personensorgeberechtigten und Lehrkräfte der Schülerinnen und Schüler sowie inner- und außerschulische Kooperation und Koordinierung

Die Schulsozialarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg wird finanziert aus Mitteln der Europäischen Union sowie aus Mitteln des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Gemeinden.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiativen sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag Personalkostenzuschuss Schulsozialarbeit

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

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