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Verfahrenslotsen

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es im Landkreis Nordwestmecklenburg ein neues Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger: die Verfahrenslotsen. 

Verfahrenslotsen

Leistungsbeschreibung

Unterstützung und Begleitung bei einem möglichen Anspruch auf Eingliederungshilfe von jungen Menschen und deren Familien.

Die Aufgaben der Verfahrenslotsen sind die Beratung und Begleitung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfen nach den Sozialgesetzbüchern VIII und IX.

Die Leistungen der Verfahrenslotsen richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen und deren Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte.

Sie sind freiwillig, unabhängig und kostenfrei.

Die Begleitung durch einen Verfahrenslotsen kann sich über den Zeitraum von vor der Antragstellung bis zum Ende der Bewilligung der Eingliederungshilfen erstrecken.  

Verfahrensablauf

Beratungsgespräche nach terminlicher Vereinbarung.

Voraussetzungen

Ein junger Mensch mit (drohender) Behinderung hat gemäß § 10 b SGB VIII Anspruch auf Unterstützung und Begleitung bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

 

 

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