Ausschreibung zur Verleihung der „Ehrennadel des Landkreises Nordwestmecklenburg“ 2024

Vorschläge bis zum 12.07.2024

Der Landkreis Nordwestmecklenburg beabsichtigt, 2024 verdiente Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises mit einer Ehrennadel zu ehren. Die Ehrennadel kann Einwohnerinnen und Einwohnern verliehen werden, die durch ihr langjähriges bürgerschaftliches Engagement einen besonderen Beitrag für den Zusammenhalt und das gedeihliche Zusammenleben im Landkreis Nordwestmecklenburg oder in den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden geleistet haben.

Verfahren

  1. Die Verleihung der Ehrennadel, verbunden mit einem angemessenen Sachpreis, erfolgt durch den Kreistagspräsidenten und den Landrat im Rahmen eines Empfanges des Landkreises Nordwestmecklenburg.

  2. Vorschlagsberechtigt sind Mitglieder des Kreistages, der Stadt- und Gemeindevertretungen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände, Kirchen und Vereine.

Die Vorschläge sind bis zum 12.07.2024 beim Landkreis Nordwestwestmecklenburg (Anschrift: Landkreis Nordwestmecklenburg, Büro des Landrates, Postfach 1565, 23958 Wismar; E‑Mail: ) einzureichen.

  1. Dem Ehrungsvorschlag ist eine schriftliche und ausführliche Begründung der zu würdigenden Leistungen und ein kurzer Lebenslauf der zu ehrenden Einwohnerinnen und Einwohner beizufügen.

  2. Die Prüfung der Vorschläge und die Auswahl der zu Ehrenden erfolgt durch eine Auswahlkommission, der der Kreistagspräsident, seine Stellvertreter, der Verwaltungsrat sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kultur angehören.

  3. Die Namen und die Wirkungsstätte der Geehrten werden im „Nordwestblick" veröffentlicht.

Wismar, den 11.03.2024

Tino Schomann
Landrat

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