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Kraftfahrzeug: abmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
Das Kennzeichen wird grundsätzlich sofort nach Außer-Betrieb-Setzung wieder freigegeben.
Soll das Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung wiederverwendet werden, kann dieses gegen Gebühr befristet reserviert werden.

Zuständige Stelle

Beantragung bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Welche Gebühren fallen an?

Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Rechtsgrundlage

§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 15d Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

 

 

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