Der Ort ist entscheidend! 

Bitte geben Sie den Ort ein, der im Zusammenhang mit der oben genannten Verwaltungsleistung steht (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz).

Für die Ermittlung der für Sie zuständigen Stelle wählen Sie bitte den Ort ...

Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

Leistungsbeschreibung

Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.

Spezielle Hinweise: Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen (außerorts) in LANDKREIS Nordwestmecklenburg ( Nordwestmecklenburg )

Wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Hier finden Sie eine Übersicht der Kreisstraßen im Landkreis Nordwestmecklenburg. 

Betreffen die Schäden Landes- oder Bundesstraßen wenden Sie sich bitte an die Straßenmeisterei von Wismar. Die Standorte befinden sich in Rüggow, Börzow und in Gadebusch.

Für Geh- und Radwege sind die Gemeinden/Ämter zuständig.

Zuständige Stelle

Straßenbaubehörden des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei) oder der Landkreise (Kreisstraßenmeisterei)

 

 

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