Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Berufsbetreuer darf zukünftig nur noch tätig sein, wer erfolgreich das Registrierungsverfahren durchlaufen hat. Unter anderem müssen in dem Verfahren außer der Eignung und der Zuverlässigkeit Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Registrierung ist für alle selbständigen Berufsbetreuer*innen und Vereinsbetreuer*innen erforderlich. Der Registrierungsantrag ist schriftlich bei Ihrer sogenannten Stammbehörde (Wohn- oder ggf. Bürositz) zu stellen.

Spezielle Hinweise: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen ( Nordwestmecklenburg )

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg ist zuständige Stammbehörde für die Stadt Wismar und die Gemeinden im Landkreis.

 

Spezielle Hinweise: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen ( Nordwestmecklenburg )

Wer zum Jahreswechsel 2022/ 2023 bereits Berufsbetreuer*in war und weiterhin bestellt ist, gilt Kraft Gesetzes als vorläufig registriert.

Berufsbetreuer*innen, die ab dem 1.07.2023 weiterhin beruflich Betreuungen führen möchten, müssen bis 30.06.2023 ihre Registrierung bei ihrer Stammbehörde beantragen.

Um einen optimale Bearbeitung zu gewährleisten,  verwenden Sie für Ihren Registrierungsantrag unbedingt, die für Sie hier zum Download bereitgestellten Formulare und beachten Sie dabei Ihren unter "Voraussetzungen"  beschriebenen Berufsbetreuerstatus.

  •  Merkblätter für Altbetreuer*innen, Übergangsbetreuer*Innen, Neubetreuer*innen
  • Antrag auf Registrierung
  • Anlage 1 - Erklärung zum Registrierungsantrag
  • Anlage 2 - Formblatt zur Organisationsstruktur
  • Anlage 3 - Lebenslauf
  • Mitteilungs- und Nachweispflichten
  • Merkblatt Altbetreuer
  • Merkblatt Übergangsbetreuer
  • Merkblatt Neubetreuer
  • Datenschutzinformationsblatt
Spezielle Hinweise: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen ( Nordwestmecklenburg )

Die Voraussetzungen für das Registrierungsverfahren gemäß §§ 23-28 und 32 ff BtOG entnehmen Sie bitte den unten beigefügten Merkblättern je nach Berufsbetreuerstatus.

Dies sind:

  • Altbetreuer*innen (Berufsbetreuer*innen vor dem 1.01.2020),
  • Übergangsbetreuer*innen (Berufsbetreuer*innen ab 1.01.2020),
  • Neubetreuer*innen (ab 1.01.2023).

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen ( Nordwestmecklenburg )

Im Zuge der Betreuungsrechtsreform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (nachzulesen unter: Bundesgesetzblatt (BGBl: Jahrgang 2021 Teil I Nr.21, ausgegeben von Bonn 12.Mai 2021) tritt am 1.01.2023 das BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) und die BtRegV (Betreuungs-registrierungsverordnung) in Kraft.

 

 

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