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Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

Leistungsbeschreibung

Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.

Zuständige Stelle

Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden

Voraussetzungen

  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

wird benötigt

Zulassungsbescheinigung Teil I

wird benötigt

Zulassungsbescheinigung Teil II

wird benötigt

Identifikationsdokument

wird benötigt

Vollmacht

wird benötigt

Nachweis der Gemeinnützigkeit

wird benötigt

Nachweis der beruflichen Tätigkeit

wird benötigt
Nachweis über ärztliche Tätigkeit

Nachweis der Gemeinnützigkeit

wird benötigt

wird benötigt
Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist

Eintrag in Handwerksrolle (Bestätigung)

wird benötigt

Eintrag in Handwerksrolle (Bestätigung)

wird benötigt

Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

wird benötigt

Zulassungsbescheinigung Teil II

wird benötigt

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

 

 

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